Datenschutz- beratung

Die 5 W’s der Datenschutzberatung

Was ist Datenschutz?

Datenschutz ist der Schutz von natürlichen Personen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Also nicht der Schutz der Unternehmensdaten.

Was ist die DSGVO und für wen gilt diese?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit für alle Unternehmen die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO).

Somit gibt es erstmals eine bindende europaweit geltende Pflicht zur Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit.

Um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Daten von Kunden und Mitarbeitern sicherzustellen, ist das Thema des Datenschutzes für jedes Unternehmen von besonderer Relevanz.

  • DSGVO = Datenschutz Grundverordnung
  • Verordnung der Europäischen Union
  • In Kraft seit dem 25.Mai 2018
  • Gilt für ALLE Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum
  • Regelt die Verarbeitung personenbezogener. Daten von natürlichen Personen

Wann muss ein Datenschutzbeauftragter benannt werden?

Dies muss unternehmensspezifisch im Einzelfall geprüft werden.

Im Bundesdatenschutzgesetz Neu (BDSG Neu) ist definiert, wann ein Unternehmen verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu benennen.

Dies kann unter Umständen der Fall sein wenn:
Eine bestimme Mitarbeiterzahl, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, überschritten wird oder wenn Ihre Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von Daten besonderer Kategorien (z.B. Gesundheitsdaten) besteht.

Welche Folgen können aus der Nichteinhaltung resultieren?

Auf Unternehmen und Website-Betreiber kommen einige Pflichten zu, deren Nichteinhaltung strafrechtlich relevant werden können.

Sollten Sie das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen noch nicht oder nicht ausreichend gelöst haben, können im schlimmsten Falle Bußgelder der Aufsichtsbehörden verhängt werden. Bei Verstößen gegen die DSGVO können Schadenersatzansprüche und Imageschäden mit weitreichender Konsequenz für Sie und Ihr Unternehmen die Folge sein.

Wie unterstützen wir Sie dabei?

Durch Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten bieten wir Ihnen eine professionelle Lösung und sichern den Datenschutz in Ihrem Unternehmen.

  • Schulung und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen
  • Beratung und Unterstützung bei der Implementierung des Datenschutzmodells / Datenschutzhandbuchs
  • Unterstützung bei der Umsetzung und Einhaltung von verpflichtenden Vorgaben aus der DSGVO
  • Anlaufstelle für Betroffene und Aufsichtsbehörden
  • Erstellung von Datenschutzfolgenabschätzungen beim Einsatz neuer Technologien

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